Krebsvorsorgeuntersuchung

Patienteninformation zur Krebsvorsorgeuntersuchung

Liebe Patientin,

mit der Teilnahme an der Krebsvorsorgeuntersuchung zeigen Sie uns, dass Sie ein besonderes Interesse an Ihrer Gesundheit und Ihrem Wohlergehen haben.
Im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung werden von den gesetzlichen Krankenkassen bestimmte Leistungen empfohlen und übernommen.

Ab 2020 wird die Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs neu organisiert. Frauen zwischen 20 und 65 Jahren werden dann alle fünf Jahre von ihrer Krankenkasse zum Screening eingeladen. Alle Frauen haben ab dem Alter von 20 Jahren zudem weiterhin Anspruch auf eine jährliche körperliche Krebsfrüherkennungsuntersuchung in der frauenärztlichen Praxis.

Die Untersuchungsangebote zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs sind dann abhängig vom Alter der Frau:  
Frauen zwischen 20 und 34 Jahren können, wie bisher, einmal jährlich eine zytologische Untersuchung mittels des sogenannten Pap-Tests wahrnehmen. Dabei wird ein Abstrich vom Gebärmutterhals entnommen und auf veränderte Zellen untersucht.

Je nach Ergebnis können sich weitere Untersuchungen anschließen: evtl. weitere zytologische Untersuchung, ein HPV-Test (humane Papillomaviren) oder eine Kolposkopie (Spiegelung mit einem besonderen Mikroskop) des Gebärmuttermundes.

Frauen ab dem Alter von 35 Jahren wird im Rahmen der jährlichen Vorsorge zukünftig nur alle drei Jahre, dann aber eine Kombinationsuntersuchung (Ko-Testung), bestehend aus Pap-Abstrich und HPV-Test, angeboten. Der entnommene Abstrich wird hierbei sowohl auf HP-Viren als auch auf Zellveränderungen untersucht.

Je nach Ergebnis können sich weitere Untersuchungen anschließen: eine weitere Ko-Testung oder eine Kolposkopie des Gebärmuttermundes.

Die Krebsfrüherkennungsuntersuchungen können von Frauen unabhängig von den Anschreiben der Krankenkassen und über das 65. Lebensjahr hinaus in Anspruch genommen werden.

Die jährliche Untersuchung zur Früherkennung von Veränderungen im äußeren Genitalbereich, der Gebärmutter, den Eierstöcken und ab 30 der Brüste bleibt bestehen!

Alle Frauen haben ab dem Alter von 20 Jahren neben den genannten Tests zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs zudem Anspruch auf eine jährliche klinische Untersuchung. Für diese körperliche Untersuchung ergeben sich keine organisatorischen Veränderungen, sie können weiterhin jährlich wahrgenommen werden.

Beide Untersuchungen, die körperliche Krebsfrüherkennungsuntersuchung und die Untersuchung auf Gebärmutterhalskrebs, werden meist zusammen an einem Termin in der Praxis durchgeführt. Bei Fragen können Sie sich auch an ihren Arzt bzw. ihre Ärztin wenden.

Quelle: https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen/774/

 

Für Frauen ab dem 35. Lebensjahr bieten wir allerdings in unserer Praxis auch weiterhin eine Verlaufskontrolle des Gebärmutterhalsabstriches an, der dann nicht nur alle drei Jahre, sondern jährlich oder nach Wunsch der Patientin entnommen werden kann, was aber keine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse darstellt. Dies wird Ihnen als Individuelle Gesundheitsleistung, also als Selbstzahlerleistung, angeboten. Fragen Sie uns einfach….!!!

 

Ab dem 21. bis zum 34. Lebensjahr jährlich
• Abtasten der Gebärmutter und der Eierstöcke
• Entnahme eines Zellabstriches vom Muttermund der Gebärmutter

Ab dem 30. Lebensjahr
• Zusätzlich Abtasten der Brust

Ab dem 35. Lebensjahr
• Abtasten der Gebärmutter und der Eierstöcke
• dann nur alle 3 Jahre Kombinationsuntersuchung (Ko-Testung) mit Entnahme  Zellabstrich vom Muttermund mit zusätzlicher HPV-Testung

Ab dem 45. Lebensjahr
• Urinuntersuchung

Ab dem 50. Lebensjahr
• Zusätzlich Abtasten des Enddarmes und Untersuchung auf verstecktes Blut im Stuhl (jährlich)

Ab dem 55. Lebensjahr
• Beratung zur Früherkennung von Darmkrebs
• Wahlweise Test auf verborgenes Blut im Stuhl (alle 2 Jahre) oder zwei Darmspiegelungen (im Abstand von 10 Jahren)

Zur Erhöhung der diagnostischen Sicherheit und zur Wahrung der Qualität Ihrer Betreuung bieten wir Ihnen zusätzliche Untersuchungen an. Wenn kein Krankheitsverdacht besteht, müssen diese Kosten von Ihnen selbst übernommen werden.

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