Patienteninformation zu Mutterschaftsvorsorgeuntersuchung
Liebe Patientin,
sie sind schwanger. Dazu möchten wir Ihnen ganz herzlich gratulieren.
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung richten sich ausschließlich nach dem Grundsatz der Zweckmäßigkeit und Notwendigkeit, wodurch eine Grundversorgung für Sie und Ihr Kind gewährleistet ist.
Darüber hinaus gibt es bestimmte Leistungen, die nicht Bestandteil der Mutterschaftsrichtlinien sind und somit von den gesetzlichen Krankenkassen nicht vergütet werden. Diese Kosten müssen von Ihnen selbst übernommen werden.
Die folgende Aufstellung gibt Ihnen einen Überblick über die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen und einigen Zusatzleistungen.
Gesetzliche Gesundheitsleistungen und Zusatzleistungen:
4.-8. SSW
• Untersuchung zur Schwangerschaftsfeststellung
• Anlage eines Mutterpasses
• Blutentnahme:
• Antikörpersuchtest
• Ggf. Rötelnimmunität
• Bestimmung des Hämoglobinwertes (Eisenwert)
• Luestest
• Chlamydienscreening im Urin
• HIV (Merkblatt HIV)
• Toxoplasmose
• Cytomegalie
• Parvovirus (Ringelröteln)
• Varizellenimmunität (Windpocken)
• Arbeitgeberbescheinigung
8.-12. SSW
• Mutterschaftsvorsorgeuntersuchung
• 1. Ultraschallscreening
• Ersttrimester-Screening (siehe Patienteninformation ETS)
• Nicht-invasive Untersuchung auf Chromosomenstörungen
14.-18. SSW
• Mutterschaftsvorsorgeuntersuchung
• AFP
• Triple-Test
18.-22. SSW
• Mutterschaftsvorsorgeuntersuchung
• 2. Ultraschallscreening
22.-24. SSW
• Mutterschaftsvorsorgeuntersuchung
24.-28. SSW
• Blutzuckerbelastungstest (oGTT)
• 2. Antikörpersuchtest
26.-28. SSW
• Mutterschaftsvorsorgeuntersuchung
• Ableitung kindlicher Herztöne und Wehentätigkeit (CTG)
• Rhesusprophylaxe bei Rh-negativer Mutter
• 2. Test auf Toxoplasmose
• Kontrolle Cytomegalie
28.-32. SSW
• Mutterschaftsvorsorgeuntersuchung
• 3. Ultraschallscreening
• CTG
• Bescheinigung über Entbindungstermin
32.-35. SSW
• Mutterschaftsvorsorgeuntersuchung
• CTG
• HBs-AG
• B-Streptokokken-Test (einige Krankenkassen übernehmen Kosten, bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse)
• Vorstellung Geburtsklinik
34.-37. SSW
• Mutterschaftsvorsorgeuntersuchung
• CTG
40. SSW
• Mutterschaftsvorsorgeuntersuchung
• CTG
6-8 Wochen nach Geburt
• Nachuntersuchung
Durch das Vorhandensein eines 4-D-Ultraschallgerätes, die FMF-Zertifizierung zum Ersttrimesterscreening und die enge Zusammenarbeit mit spezialisierten Labors können alle diese Untersuchungen in unserer Praxis durchgeführt werden.
Gerne beraten wir Sie auch in einem persönlichen Gespräch.